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Re: Ablehnung Bildungsurlaub

Der Begriff des mittelbar wirkenden Vorteils ist wahrscheinlich ein Fest für Juristen. Er lässt Interpretationsspielräume offen, die dann auch noch auf den Arbeitsplatz des Antragstellers bezogen werden müssen.
Zunächst müssten Sie in Kenntnis Ihres Arbeitsplatzes eine Argumentation entwickeln, nach der zumindest in bestimmten Situationen für Ihren Arbeitgeber ein Nutzen aus Ihren im BU erworbenen Kenntnissen entstehen kann. Ein gern zitiertes Beispiel ist die Krankenschwester, die Türkisch gelernt hat: Natürlich braucht sie das im Beruf scheinbar erstmal nicht. Aber bei mehreren Millionen türkischsprachigen Menschen in Deutschland kann durchaus die Situation entstehen, dass ein Patient nur türkisch spricht und der geschulten Krakenschwester nun eine überaus wichtige Funktion zukommt - durchaus im Interesse des Arbeitgebers. Sie sehen, die Argumentation ist direkt auf den eigentlichen Arbeitsplatz zugeschnitten. Eine solche Argumentation können Sie in Kenntnis Ihres Arbeitsumfeldes sicher am besten entwickeln. Auch der Betriebsrat kann hier behilflich sein. In Grenzfällen bleibt u.U. nur der Weg der rechtlichen Klärung.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:04.10.2002 18:31


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   Re: Ablehnung Bildungsurlaub von Bernhard Eul-Gombert (04.10.2002)


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