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Re: Bildungsurlaub im Ausland (für NRW)

Guten Tag!

Meines Erachtens sind nur Bildungsurlaube und dementsprechend auch Sprachbildungsurlaube im Ausland nurausgeschlossen,

"soweit sie nicht in den an Nordrhein-Westfalen unmittelbar angrenzenden Nachbarländern oder am Sitz des Europäischen Parlamentes stattfinden".

Das würde einen Sprachbildungsurlaub Französisch in Belgien oder Holländisch in Holland durchaus erlauben.

Schöne Grüße
Herta Ritsche


Name:Herta Ritsche
Datum:26.03.2008 09:10


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