Guten Tag! Meines Erachtens sind nur Bildungsurlaube und dementsprechend auch Sprachbildungsurlaube im Ausland nurausgeschlossen, "soweit sie nicht in den an Nordrhein-Westfalen unmittelbar angrenzenden Nachbarländern oder am Sitz des Europäischen Parlamentes stattfinden". Das würde einen Sprachbildungsurlaub Französisch in Belgien oder Holländisch in Holland durchaus erlauben. Schöne Grüße Herta Ritsche