![]() ![]() ![]() ![]() Re: Ablehnung Bildungsurlaub seitens Arbeitgeber ( | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Falls Ihr Bildungsurlaubsantrag sich auf einen Teil eines Studiums bezog, haben Sie wahrscheinlich keinen Freistellungsanspruch, denn Bildungsurlaub kann nur von staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung durchgeführt werden. Die bieten aber keine Studiengänge an. Die Begründung Ihres Arbeitgebers geht zwar an diesem Sachverhalt vorbei, die Ablehnung der Freistellung ist aber wohl trotzdem berechtigt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|