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Re: Ablehnung Bildungsurlaub seitens Arbeitgeber (

Falls Ihr Bildungsurlaubsantrag sich auf einen Teil eines Studiums bezog, haben Sie wahrscheinlich keinen Freistellungsanspruch, denn Bildungsurlaub kann nur von staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung durchgeführt werden. Die bieten aber keine Studiengänge an. Die Begründung Ihres Arbeitgebers geht zwar an diesem Sachverhalt vorbei, die Ablehnung der Freistellung ist aber wohl trotzdem berechtigt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.04.2008 11:20


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Ablehnung Bildungsurlaub seitens Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Sandra (31.03.2008)
 Re: Ablehnung Bildungsurlaub seitens Arbeitgeber ( von Bernhard Eul-Gombert (02.04.2008)


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