Sie beschreiben eine ausgesprochen symptomatsiche Situation für ein häufig auftauchendes Missverständnis rund um den Bildungsurlaub. Bildungsurlaub - in NRW - ist ein eng abgestecktes Feld von Bedingungen, innerhalb derer eine Veranstaltung stattfinden muss, um isch "Bildungsurlaub" nennen zu dürfen und zur Bildungsfreistellung zu berechtigen.
Im wirklichen Arbeits-Leben gibt es aber viel mehr Formen, Inhalte und Anbieterstrukturen, als im "Bildungsurlaubs-Gesetz" vorgesehen.
Diese Vielfalt an Fort- und Weiterbildungen, Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen, Studien- und Lehrgängen haben mit Bildungsurlaub nichts zu tun.
Viele ArbeitnehmerInnen glauben aber, weil sie ja nicht nur sich, sondern auch dem Arbeitgeber mit ihrer Weiterqualifizierung etwas Gutes tun, sie könnten nun vom Arbeitgeber ein Entgegenkommen dafür erwarten - und beantragen Bildungsurlaub.
Hier reagieren dann Arbeitgeber häufig rein formal und lehnen ab. Dabei haben sie das Gesetz auf ihrer Seite.
Für einen Arbeitnehmer, der eine Fortbildung machen will, die aber nciht Bildungsurlaub ist, wäre es wahrscheinlcih sinnvoller, eine andere Strategie zu wählen: Keinen Bildungsgurlaub beantragen, sondern über eine Freistellung, oder auch über eine Kostenbeteiligung verhandeln. Wichtig ist natürlich, das vor Beginn der Fortbildung zu tun, und es lohnt auch, sich gute Argumente zurechtzulegen, welche Vorteile dem Arbeitgeber aus der Fortbildung erwachsen.
Fazit: Nur bei echtem "Bildungsurlaub" auch Bildungsurlaub beantragen, sonst eher frei verhandeln ohne Verweis auf Bildungsurlaub.
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