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Re: BU für Diplomarbeit an der VWA ? (Nordrhein-We

Ein Bildungsurlaub muss durch eine Volkshochschule oder eine nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtung durchgeführt werden. Seminare anderer Einrichtungen werden nicht akzeptiert.
Die Anerkennung einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz erfolgt
durch einen Bescheid der Bezirksregierung.
Hochschulen und Fachhochschulen sind keine Bildungsträger im Sinne des
WbG, da sie sich nicht ausschließlich mit Weiterbildung beschäftigen.
Bildungsurlaub gibt es für Bildungsmaßnahmen. Prüfungen und
Abschlussarbeiten sind leider nicht bildungsurlaubsfähig.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:16.04.2008 11:26


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BU für Diplomarbeit an der VWA ? (Nordrhein-Westfalen) von Dennis Raedel (15.04.2008)
 Re: BU für Diplomarbeit an der VWA ? (Nordrhein-We von Bernhard Eul-Gombert (16.04.2008)
  Re: BU für Diplomarbeit an der VWA ? (Nordrhein-We von Marius (07.01.2009)


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