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Re: Bildungsurlaub auch für Prüfungstermin? (Nordr

Der Bildungsurlaub kann nicht für Prüfungstermine in Anspruch genommen
werden. Wenn es sich aber um ein Seminar handelt, an dessen Ende eine Prüfung stattfindet, ist das Seminar selbst BU-fähig.
Zusätzlich ist folgendes zu beachten: Arbeitnehmer haben einen Anspruch von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Hierbei muss jedoch dem Arbeitgeber bereits im Vorjahr angezeigt werden, dass man dies beabsichtigt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:05.06.2008 18:04


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Bildungsurlaub auch für Prüfungstermin? (Nordrhein-Westfalen) von Andrea Tölzer (03.06.2008)
 Re: Bildungsurlaub auch für Prüfungstermin? (Nordr von Bernhard Eul-Gombert (05.06.2008)


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