Vielen Dank für die Antwort.
Allerdings bleibt mir unklar, warum ich nicht Bildungsurlaub beantragen sollte in meiner Situation.
Ich bin in der Buchhaltung tätig und habe eine Weiterbildung als Bilanzbuchhalter gemacht, bzw. befinde mich nach wie vor darin. Ein näher liegenderes Thema hätte ich ja nicht nehmen können.
Gerne nehme ich Ihren Vorschlag in Betracht, hätte ich eine Weiterbildung in Sprachen oder in Personalbuchhaltungsthemen gemacht. Diese sind im weitesten Sinne vielleicht im buchhalterischen Bereich aufzufinden, aber nicht wirklich in der Buchhaltung.
Als Fazit entnehme ich Ihrer Antwort, daß ich alles falsch gemacht habe - aus Unwissenheit und fehlender Information aus jeglichen Seiten des Unternehmens und von aussen - und wohl die 2 Tage als normalen Urlaub nehmen muß, weil ich im Nachhinein wohl keinen anderen Ausweg mehr habe.
Bleibt die Aufklärung für die Zukunft - sollte ich jemals noch eine Weiterbildung anfangen.