ich habe ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr, in der Vergangenheit hat man mein Chef immer argumentiert dass BU oder SonderU darin enthalten seien?! Kann er so argumentieren.
In diesem Forum habe ich gelesen, dass für die Prüfung selber keinen bekommen kann, aber ich besuche zwei Wochen vor Prüfung einen Klausurenlehrgang?! Ist es da möglich den ANspruch zu erheben?
Name:
Bubenzer
Datum:
17.06.2008 09:19
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BU für Steuerfachwirt (Nordrhein-Westfalen)von Bubenzer