Vielleicht habe ich mich ja zu kompliziert ausgedrückt.
Sie haben in Ihrem ersten Beitrag geschrieben, dass der Veranstalter Ihrer Fortbildung nicht für BU anerkannt sei. (Ich vermute das auch.)
Deshalb macht - rein formal - ein Antrag auf Bildungsurlaub natürlich wenig Sinn. Er kann, wie bei Ihnen geschehen, aus formalen Gründen abgesagt werden. Arbeitgeber neigen leider gelegentlich dazu, ihre Mitarbeiter nicht im Voraus aufzuklären, wenn diese missverständlich glauben, eine Veranstaltung sei ein Bildungsurlaub.
In Ihrem Fall wäre es sicher vorteilhafter gewesen, mit Ihrem Arbeitgeber über eine irgendwie geartete Unterstützung für Ihre Fortbildung zu verhandeln.
Ein allgemeiner Ratschlag kann an dieser Stelle nur sein: Klären Sie vor einer verbindlichen Anmeldung, ob eine Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt ist. Dann haben Sie gegebenenfalls auch einen Regressanspruch gegenüber dem Veranstalter. Die Angebote in unserer Datenbank sind durchweg in NRW anerkannte Bildungsurlaube. (allerdings ohne Gewähr durch uns).