Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Wer darf Bildungsurlaub anbieten?

In NRW können nur staatlich anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung Bildungsurlaub anbieten. Früher war auch eine Anerkennung enzelner Veranstaltungen möglich, diese Möglichkeit ist mit der Novellierung des AWBG (Bildunsgurlaubsgesetz) weggefallen. Die staatliche Anerkennung als Bildungseinrichtung kann bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden. Allerdigs müssen eine Reihe von im Weiterbidungsgesetz beschriebenen Voraussetzungen auf Seiten der Bildungseinrichtung erfüllt sein.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:08.10.2002 19:10


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Wer darf Bildungsurlaub anbieten? von Petra Bode (08.10.2002)
 Re: Wer darf Bildungsurlaub anbieten? von Serdar Hazirbulan (12.02.2004)
 Re: Wer darf Bildungsurlaub anbieten? von Bernhard Eul-Gombert (08.10.2002)
  Re: Wer darf Bildungsurlaub anbieten? von Serdar Hazirbulan (12.02.2004)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog