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Re: Bildungsurlaub staatlich anerkannte Einrichtun

Es geht hier um die "staatliche Anerkennung nach dem Weiterbildungesetz". Die Anerkennung als Bildungsträger für Bildungsurlaub richtet sich nach dem § 15 des Weiterbildungsgesetzes (WbG). Eine Anerkennung wird von einer Bildungseinrichtung bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt. Eine Bildungseinrichtung wird es also wissen, ob sie anerkannt ist: Fragen Sie dort nach. Ggf. kann Ihnen auch die zuständige Bezirksregierung dazu Auskunft erteilen - auch dort muss man es schließlich wissen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:09.08.2008 13:43


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Bildungsurlaub staatlich anerkannte Einrichtung (Nordrhein-Westfalen) von Nicole (07.08.2008)
 Re: Bildungsurlaub staatlich anerkannte Einrichtun von Bernhard Eul-Gombert (09.08.2008)


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