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Re: japanisch

Hallo Norbert.

Danke für dein Information. Jedoch hat mein Arbeitgeber keinen Kontak zu Japan oder japanischen Menschen. So, dass nur ich persönlich einen Vorteil durch diesen Kurs habe. Mein Arbeitgeber nicht einaml mittelbar. :-(

So wie es aussieht, habe ich keine Anrecht auf diesen Bildungsurlaub.

Grüße,
André


Name:André
Datum:04.09.2008 12:07


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Japanisch lernen nach §1(4) AWbG (Nordrhein-Westfalen) von André (04.09.2008)
 uuups von André (04.09.2008)
  japanisch von norbert reichling (04.09.2008)
   Re: japanisch von André (04.09.2008)


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