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Arbeitsplatz NRW - Bildungsmaßnahme in Niedersach. (Nordrhein-Westfalen)

Hallo, ich wohne in Niedersachsen und habe meinen Arbeitsplatz in NRW. Demnach gelten meines Wissens für mich die BU-Gesetze des Landes NRW. Mein Antrag wurde nun durch meinen Arbeitgeber abgelehnt, da die Bescheinigung der Bildungsmaßnahme von der niedersächsischen VHS in Osnabrück ausgestellt war.
Kann ich also nur BU nutzen, wenn ich eine dafür anerkannte Fortbildung in NRW wähle?


Name:Mario Schäfer
Datum:16.09.2008 13:33


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Arbeitsplatz NRW - Bildungsmaßnahme in Niedersach. (Nordrhein-Westfalen) von Mario Schäfer (16.09.2008)


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