Italienischkurs als Ingenieur (Nordrhein-Westfalen)
Hallo,
ich möchte gerne einen Italienischkurs machen und das am liebsten sinnvollerweise in Italien. Ich weiß, dass das Gesetz in NRW das nicht vorsieht. Ist es denn denkbar, mit meinem Arbeitgeber eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung zu treffen?
Weiterhin sagt mein Arbeitgeber, dass italienisch für mich als Ingenieur nichts mit meiner Arbeit zu tun hat und deswegen nicht anerkannt wird. Wird es für den Arbeitgeber nicht zu einem mittelbaren Vorteil, wenn sein Angestellter eine Sprache lernt? Wo liegt da genau die Abgrenzung? Hat jemand Erfahrung?
Name:
Florian Glemann
Datum:
11.11.2008 13:40
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Italienischkurs als Ingenieur (Nordrhein-Westfalen)von Florian Glemann