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Re: Bildungsurlaub abgelehnt, erneuter Versuch

Zunächst: für den Bildungsurlaub gilt das Prinzip des Standorts des Arbeitsplatzes, d.h. es gilt in Ihrem Fall das NDS-Gesetz. Sie finden es auf dieser Website unter Infos. Geben Sie im Klappmenü "Nidersachsen sein und klicken Sie auf "Gesetz".
Fristen sind üblicherweise im gesetz geregelt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.11.2008 17:35


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Bildungsurlaub abgelehnt, erneuter Versuch von Susan (10.11.2008)
 Re: Bildungsurlaub abgelehnt, erneuter Versuch von Bernhard Eul-Gombert (13.11.2008)


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