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Re: Italienischkurs als Ingenieur (Nordrhein-Westfalen)

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber eine abweichende Vereinbarung treffen. Diese fällt dann aber nicht mehr unter das
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Wenn Ihr Arbeitgeber aber ohnehin Zweifel am Inhalt hat, wird er doch wohl kaum ein noch weiteres Entgegenkommen zeigen, oder?
Nach der ständigen Auslegung der oberen Arbeitsgerichte muss bei den Sprachbildungsurlauben wenigstens ein Mindestmaß an möglichem Vorteil
für den Arbeitgeber sichtbar sein. Falls Sie keine italienischen Kunden haben und Ihr Arbeitgeber auch keine Geschäftskontakte in das Land hat oder wenigstens plant, ist der Nutzen für den Arbeitgeber schwerlich begründbar.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.11.2008 17:41


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Italienischkurs als Ingenieur (Nordrhein-Westfalen) von Florian Glemann (11.11.2008)
 Re: Italienischkurs als Ingenieur (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.11.2008)


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