Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen)

Die Antwort fällt leider etwas komplizierter als die Frage aus: Bildungsurlaub kann man nicht rückwirkend, sondern nur für das laufende Jahr beantragen. Bildungsurlaub können Sie nur für den Zeitraum in Anspruch nehmen, in dem Sie auch angestellt sind. Wenn Sie also im laufenden Jahr nur zeiwteise beschäftigt sind, haben Sie einen entsprechenden anteiligen Anspruch.
Bei der Wahl des Seminars gilt die Einschränkung, dass es als Bildungsurlaub anerkannt sein muss. Für Angebote auf dieser Website (außer den Studoenreisen) gilt das in der Regel.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:06.12.2008 15:29


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) von Andreas (24.11.2008)
 Re: Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.12.2008)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog