![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Antwort fällt leider etwas komplizierter als die Frage aus: Bildungsurlaub kann man nicht rückwirkend, sondern nur für das laufende Jahr beantragen. Bildungsurlaub können Sie nur für den Zeitraum in Anspruch nehmen, in dem Sie auch angestellt sind. Wenn Sie also im laufenden Jahr nur zeiwteise beschäftigt sind, haben Sie einen entsprechenden anteiligen Anspruch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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