Nur Rückgriffszusammenfassung möglich? (Nordrhein-Westfalen)
Hallo, liebe Forumsmitglieder,
ich arbeite in einer Einrichtung im Gesundheitswesen. Vertragsgrundlage ist die AVR (Kirchliche Fassung, Caritas).
Ich habe im vergangenen Jahr die Übertragung meines Bildungsurlaubs in 2009 beantragt.
Hierzu schreibt mein Arbeitgeber:
"Eine Übertragung des Bildungsurlaubs ist nur im Wege der Rückgriffszusammenfassung möglich. Das heißt, das eine in diesem Jahr angestrebte Fortbildung sich zusammenhängend über mehr als eine Woche erstecken muss."
Ich würde allerdings lieber zwei oder drei separate Fortbildungen besuchen. Eine "Rückgriffszusammenfassung" kann ich weder den gesetzlichen Bestimmungen noch der AVR entnehmen.
Kennt jemand die entsprechenden Bestimmungen und kann mir sagen, wo ich diese finden kann?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Name:
Georg
Datum:
26.01.2009 16:52
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Nur Rückgriffszusammenfassung möglich? (Nordrhein-Westfalen)von Georg