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Re: Rechtsfachwirte-Kurse (Nordrhein-Westfalen)

Das Seminar muss durch eine Volkshochschule oder eine nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtung durchgeführt werden. Seminare anderer Einrichtungen werden nicht akzeptiert. Wenn Sie ein Seminar gefunden haben, das Ihren Wünschen entspricht, fargen Sie den Veranstalter, ob er diese Anerkennung besitzt. Andernfalls können Sie ihn leider nicht als Bildungsurlaub nehmen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:30.01.2009 18:01


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Rechtsfachwirte-Kurse (Nordrhein-Westfalen) von Nicole (27.01.2009)
 Re: Rechtsfachwirte-Kurse (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (30.01.2009)


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