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zusammenlegung von bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

ich nehme in diesem märz an einer 2wöchigen "fortbildung" teil und möchte gerne wissen ,ob ich auch rückwirkend , den bildungsurlaub des letzten jahres ( 2008 ) noch geltend machen kann ?

kann ich mit einem befristeten arbeitsvertrag ( ende september 2009 )ansonsten für das kommende jahr ( 2010 ) bildungsurlaub bereis nutzen ?


Name:sandra
Datum:12.02.2009 13:14


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zusammenlegung von bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von sandra (12.02.2009)
 Re: zusammenlegung von bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (12.02.2009)


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