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Re: Lehrgang Schweißfachingenieur (Nordrhein-Westfalen)

Für einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub muss sich um eine anerkannte Bildungsveranstaltung handeln. Dies sind staatlich anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung nach dem WbG. Ich vermute, die von Ihnen besuchte Einrichtung ist das nicht.
Am besten fragen Sie dort nach.
Falls tatsächlich nicht, haben Sie keinen Rechtsanspruch. Aber natürlich können Sie Ihren Arbeitgeber trotzdem fragen, es ist nur eben nicht so, dass Sie einen Anspruch haben, sondern eine Bitte vortragen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:12.02.2009 16:17


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Lehrgang Schweißfachingenieur (Nordrhein-Westfalen) von Thomas (11.02.2009)
 Re: Lehrgang Schweißfachingenieur (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (12.02.2009)


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