![]() ![]() ![]() ![]() Re: zusammenlegung von bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sie müssen immer im noch laufenden Jahr den Anspruch aufs folgende Jahr schieben. Rückwirkend geht das nicht. Ihr Anspruch ist nämlich zum Jahresende verfallen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
![]() ![]() ![]() ![]() Re: zusammenlegung von bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sie müssen immer im noch laufenden Jahr den Anspruch aufs folgende Jahr schieben. Rückwirkend geht das nicht. Ihr Anspruch ist nämlich zum Jahresende verfallen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|