![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub auf freies Wochenende geschoben (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ihre Bildungsurlaubstage gelten als reguläre Arbeitszeit. Für diese Tage muss Ihr Arbeitgeber Ihnen an anderen Tagen freigeben. Dienstplanregelungen sind sicher wichtige Organisationsbestandteile innerhalb eines Betriebs - sie stehen allerdings nicht über dem Gesetz. Und das sichert Ihnen 5 Tage bezahlte Arbeitszeit zum Zweck der Weiterbildung zu. Da Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch ohnehin anerkennt, entsteht da ja möglicherweise auch gar kein Problem. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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