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Re: Bildungsurlaub auf freies Wochenende geschoben (Nordrhein-Westfalen)

Ihre Bildungsurlaubstage gelten als reguläre Arbeitszeit. Für diese Tage muss Ihr Arbeitgeber Ihnen an anderen Tagen freigeben. Dienstplanregelungen sind sicher wichtige Organisationsbestandteile innerhalb eines Betriebs - sie stehen allerdings nicht über dem Gesetz. Und das sichert Ihnen 5 Tage bezahlte Arbeitszeit zum Zweck der Weiterbildung zu. Da Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch ohnehin anerkennt, entsteht da ja möglicherweise auch gar kein Problem.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.03.2009 15:02


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Bildungsurlaub auf freies Wochenende geschoben (Nordrhein-Westfalen) von poeps (02.03.2009)
 Re: Bildungsurlaub auf freies Wochenende geschoben (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.03.2009)
  Re: Bildungsurlaub auf freies Wochenende geschoben (Nordrhein-Westfalen) von poeps (02.03.2009)
   Re: Bildungsurlaub auf freies Wochenende geschoben (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.03.2009)
    Re: Bildungsurlaub auf freies Wochenende geschoben (Nordrhein-Westfalen) von Marco (07.03.2009)


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