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Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

Hallo, habe folgendes Problem und zwar, habe Bildungsurlaub beantrag für mein Abschlussprüfung zum staatlich geprüfter Techniker für Mai, die Prüfung dauert drei tage lang jeweils mit ein tag abstand. Mein Arbeitgeber hat es abgelehnt mit der Begründung Im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes werden berufliche Bildungsmaßnahmen als „Ganzes“ gefördert. Da Teile beruflichen Bildungsmaßnahme, wie schriftliche oder mündliche Prüfungen keine in sich abgeschlossene Schulungsmaßnahme darstellen, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden.
Meine Frage ist wie kann ich in diesem fall vorgehen um Bildungsurlaub zu bekommen bzw. wie kann ich am besten ein Widerspruch schreiben? (ein kleine Vorlage werde nicht schlecht).

DANKE


Name:Hayo
Datum:11.03.2009 17:13


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Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Hayo (11.03.2009)
 Re: Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von norbert reichling (11.03.2009)
  Re: Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von hayo (12.03.2009)


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