![]() ![]() ![]() Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hallo, habe folgendes Problem und zwar, habe Bildungsurlaub beantrag für mein Abschlussprüfung zum staatlich geprüfter Techniker für Mai, die Prüfung dauert drei tage lang jeweils mit ein tag abstand. Mein Arbeitgeber hat es abgelehnt mit der Begründung Im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes werden berufliche Bildungsmaßnahmen als „Ganzes“ gefördert. Da Teile beruflichen Bildungsmaßnahme, wie schriftliche oder mündliche Prüfungen keine in sich abgeschlossene Schulungsmaßnahme darstellen, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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