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Re: Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

ich rate, das thema bildungsurluab in diesem zusammenhang zu vergessen - ein widerspruch wäre zwecklos,weil der arbeitgeber (leider) recht hat. nicht jeder urlaub, der etwas mit bildung zu tun hat,ist bildungsurlaub, sondern nur das, was im gesetz (bitte text auf dieser website lesen) beschrieben ist!


Name:norbert reichling
Datum:11.03.2009 17:39


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Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Hayo (11.03.2009)
 Re: Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von norbert reichling (11.03.2009)
  Re: Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von hayo (12.03.2009)


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