(aus Focus.online:)
Pech für hessische Arbeitnehmer: Die Arbeitsministerien von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Saarland erkannten die Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag als Bildungsurlaub an. Das gilt nicht für Hessen, urteilte dagegen das Arbeitsgericht Marburg. Denn nach dortigem Gesetz müssen geförderte Veranstaltungen ausschließlich der politischen Bildung dienen - und das an mindestens fünf Tagen, mindestens sechs Stunden täglich.
(Arbeitsgericht Marburg, 339/95)