Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen)

Der jährliche Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt am Jahresende.

Der Arbeitnehmer kann die Übertragung der fünf Tage nur aus dem laufenden in das kommende Kalenderjahr beantragen. Dies muss ausdrücklich erklärt werden, und zwar noch im laufenden Jahr.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.01.2012 10:10


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen) von Lisa Schmidt (11.01.2012)
 Re: Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.01.2012)
  Re: Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen) von Lisa Schmidt (13.01.2012)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog
Bildungsurlaub in Corona-Zeiten: Aktuelle Informationen