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BU für Schreiben einer obligatorischen Hausarbeit (Nordrhein-Westfalen)

Ich habe BU für meinen Fernstudiengang in NRW anerkannt bekommen. Das Studium setzt mind. 3 Tage Anwesenheit pro Semester voraus, die ich problemlos erhalten habe. Im Studium muss ich eine Hausarbeit bzw. am Ende eine Masterarbeit schreiben. Besteht die Möglichkeit, dass ich die noch verbleibenden Tage des BUs für die Bearbeitung dieser obligatorischen Arbeiten verwende?


Name:Eva
Datum:24.04.2012 09:38


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BU für Schreiben einer obligatorischen Hausarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Eva (24.04.2012)
 Re: BU für Schreiben einer obligatorischen Hausarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (24.04.2012)


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