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Re: Ablehnung durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht wegen zwingender betrieblicher Belange einen BU abzulehnen - was zwingend ist, ist im Gesetz nicht näher ausgeführt, also letztlich vor Gericht zu klären. Sinnvoller - weil ohne Gericht - kann es sein, direkt einen Folgeantrag - ggf auch für das Folgejahr zu stellen (der Anspruch wird auf das Folgejahr übertragen). Damit macht man dem Arbeitgeber klar, dass die Ablehnung aus betrieblichen Gründen nicht zur Vermeidung sondern nur zur Verschiebung des Bildungsurlaubs führt.


Name:hiro
Datum:03.07.2012 18:02


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Ablehnung durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Florian Kurz (22.05.2012)
 Re: Ablehnung durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Anna (28.06.2012)
  Re: Ablehnung durch Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von hiro (03.07.2012)


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