Hallo an alle!
Meine Frage bezieht sich auf den Bildungsurlaub in NRW.
Wie sieht es aus, wenn man während des Bildungsurlaubes von insgesamt vier Tagen an einem Tag wegen Unwohlsein einige Stunden früher gehen muss?
Fehlt einem dann der ganze Tag?
Ist ein Arztbesuch erforderlich?
MfG,
Andrea
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