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Re: Anerkennung einer Bildungsverantaltung (Hessen)

es gibt nun mal - etwas verschiedene - gesetze zum bildungsurlaub auf länderebene. dieser fall ist aber dennoch relativ klar: das hessische gesetz erkennt die veranstaltungen, die nach vergleichbaren regelungen anderswo anerkannt sind 8und das dürfte für das niedersächsiche gesetz auch gelten), automatisch an. (gute veranstalter erklären ihren teilnehmern und deren arbeitgebern solche zusammenhänge...)


Name:norbert reichling
Datum:28.11.2012 10:03


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Anerkennung einer Bildungsverantaltung (Hessen) von Nicole Speyer-Zubrod (28.11.2012)
 Re: Anerkennung einer Bildungsverantaltung (Hessen) von norbert reichling (28.11.2012)
 Re: Anerkennung einer Bildungsverantaltung (Hessen) von Bernhard Eul-Gombert (28.11.2012)


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