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Bildungsurlaub während Nachtschicht (Nordrhein-Westfalen)

Hallo!

Folgender Fall:

Bildungsurlaub für 1 Woche/ 5 Tage im Oktober beantragt.
In dieser Woche hätte ich Nachtschicht. Nun soll ich mich für diese Woche auf Frühschihct setzen lassen, mit der Begründung das die Weiterbildung ja nicht während 22:00-06:00 Uhr stattfindet, sondern 08:00- 16:00 Uhr.
Dies würde jedoch bedeuten das ich auf die gesamten Nachtschichtzuschläge für diesen Monat verzichten muss.
Für mich ist dies nicht mit dem Arbeitsgesetz § 6, Abs. 6 vereinbar.
---> ArbZG § 6 Absatz 6


Es ist sicherzustellen, dass Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben wie die übrigen Arbeitnehmer.

Nehme ich "normalen" Erholungsuralub während der NAchtschicht werde ich ja auch weiterhin mit Nachtschichtzuschlägen entlohnt.

Wäre für Hilfe und Auskunft sehr dankbar!


Name:Ralf Pietruschka
Datum:20.01.2015 10:13


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Bildungsurlaub während Nachtschicht (Nordrhein-Westfalen) von Ralf Pietruschka (20.01.2015)
 Re: Bildungsurlaub während Nachtschicht (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (21.01.2015)


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