![]() ![]() ![]() ![]() Re: Ablehnung von Srachkurs zulässig? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zunächst einmal: Der Arbeitgeber ist nicht die entscheidende Instanz über Ihren Antrag. Er nimmt mit der Zurückweisung Ihres Antrags eine Position ein, Sie möglicherweise eine andere. Sie müssen die (klug formulierte) Ablehnung Ihres Arbeitgebers nicht akzeptieren und können unter Einhaltung bestimmter Formalien trotzdem am geplanten Bildungsurlaub teilnehmen. (Siehe unter Infos "Wege zum Bildungsurlaub"). Aber Achtung: Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich uneins sind und Sie trotzdem teilnehmen, läuft das auf eine gerichtliche Klärung hinaus - ob Sie soweit gehen wollen, müssen Sie selbst wissen. Sie sollten auch zunächst einmal Ihrem Arbeitgeber widersprechen und stichhaltig begründen, in welchen Situationen Ihnen Englisch-Sprachkenntnisse in Ihrem Berufsalltag helfen. Das könnte z.B. bei notwendigen Internet-Recherchen, Kundenkontakten o.ä. sein. Die beste Anlaufstelle ist in der Regel der Betriebsrat, der neben Rechtskenntnissen auch die Situation vor Ort kennt. Die Verschiebung Ihres Anspruchs in nächste Jahr verschiebt alerdings das Problem nur, Ihr Arbeitgeber wird bis dahin seine Ansicht nicht von selbst ändern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|