ich mache seit Sept. 01 eine anerkannte Weiterbildung zur Fachkkauffrau für Marketing.Als ich für ein Repetitorium im Feb.(5 Tage) Bildungsurlaub einreichte, verweigerte mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub, mit der Begründung, daß ich zum 31.03.02 gekündigt habe. Ich habe Anspruch auf 5 Tage B.urlaub im Jahr. Letztes Jahr habe ich diesen Anspruch nicht geltend gemacht, da ich erst dieses Jahr am Rep. teilnehmen muß. Ist das zulässig??
Ich brauche dringend eine Antwort!
Vielen Dank.
Name:
Ezra Pound
Datum:
11.01.2002 11:17
( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaubsanspruch bei Kündigung!von Ezra Pound