Guten Tag,
ich habe eine Anfrage bezüglich einer Problematik der Anrechnung. Mein Arbeitgeber richtet sich nach einer Liste zur Arbeitnehmerweiterbildung (diverse Internetseiten zeigen Listen). Diese werden allerdings nur einmal im Jahr aktualisiert. Der Träger über den ich einen Bildungsurlaub machen möchte wird derzeit für die Liste geprüft. Kann also sehr wohl die Kriterien eines Bildungsurlaubs nachweisen und bescheinigen, im Rahmen der Jugendarbeit. Meine Frage ist also, ist die Anerkennung gültig? Oder kann mein Arbeitgeber das zurecht Ablehnen. Es handelt sich um folgendes Angebot: https://www.13drei.de/gf2020/ />
Ich habe mich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt. Die Anerkennung wird sehr wahrscheinlich erfolgen, allerdings nicht vor dem Beginn der Fahrt. Aber der Nachweis kann ausgestellt werden mit dem Hinweis auf die Erfüllung der Richtlinien. Gilt das?
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