![]() ![]() ![]() Teilzeit und BU-Freistellung (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Liebes Forum, meine Frage konnte ich auch nachhängenden Googeln nicht wirklich beantworten: Ich arbeite 80% in Teilzeit (4 Tage, je 8 Std pro Woche, von Mo-Do). Entsprechend stehen mir pro Jahr 4 Tage Freistellung zwecks Bildungsurlaub zu. Sollte ich einen fünftägigen BU auswählen (Mo-Fr) sollte dies m.E. problemlos möglich sein, da ich weiterhin nur 4 Tage freizustellen wäre (aufgrund meines freien Teilzeittag am Freitag), oder erliege ich hier einem Denkfehler? Viele Grüße aus Dortmund | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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