Der von Ihnen zitierte §9 Unterpunkt 3 ist korrekt.
Eine Sprachreise nach Spanien als Bildungsurlaub (nach NRW-Recht) zu beantragen ist leider nicht möglich.
Der Anbieter, der Ihnen ein anderslautene Auskunft gibt, irrt leider. Es bleibt also eine Abwägungsfrage, ob Ihnen die Freistellung nach dem AWBG oder das Sprachenlernen vor Ort wichtiger ist: beides zusammen geht nicht. Wenn Spanisch Ihnen beruflich sehr nützen würde, wäre es einen Versuch wert, mit dem Arbeitgeber eine Übereinkunft zu erzielen, ob er sie freiwillig freistellt. Sie müssten ihm wohl seinen Nutzen glaubhaft machen können.