Re: BU als Vorbereitung Ruhestand (Nordrhein-Westfalen)
Guten Tag!
vielen Dank für Ihre Frage.
Für welchen Bereich Sie Bildungsurlaub beantragen können, ergibt sich aus §§ 1, 9, 10 AWbG Arbeitnehmerweiterbildungs-Gesetz. Demnach kann Arbeitnehmerweiterbildung in „anerkannten Bildungsveranstaltungen“ genommen werden, die der beruflichen und/oder der politischen Weiterbildung dienen.
In Ihrem Fall wäre es wichtig, vorab zu klären, ob das gewünschte Seminar oder die Weiterbildung als Bildungsurlaub in NRW anerkannt ist. In Baden-Württemberg und NRW werden nicht einzelne Veranstaltungen anerkannt, sondern ausschließlich der Veranstalter. Es genügt also eine einzige Anerkennung.
Sie sprechen auch die Regelungen im ÖD an.
Möglicherweise hilft Ihnen hier auch unsere Sonderseite für Beamte: