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Re: Übertragung von BU - im Folgejahr neuer AG (Hessen)

Die Bildungsurlaubsgesetze sind Ländergesetze, dh. sie gelten auch nur jeweils dort. Sie können aber meines Erachtens nicht in Hessen auf ein dort nicht gültiges Gesetz einen Anspruch begründen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:18.04.2004 18:09


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Übertragung von BU - im Folgejahr neuer AG (Hessen) von Hans Span (31.03.2004)
 Re: Übertragung von BU - im Folgejahr neuer AG (Hessen) von Bernhard Eul-Gombert (18.04.2004)


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