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Re: Teilzeitkraft am Wochenende (Nordrhein-Westfalen)

Das Prinzip des Bildungsurlaubs ist, dass er eine Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Weiterbildung regelt. Wenn Sie also einen Bildungsurlaub nehmen, muss Ihnen der Arbeitgeber anteilig frei geben. Nach Ihrer Schilderung findet die Freistellung, auf die Sie einen Anspruch hätten, aber nicht statt. Bei einer Freistellung entstünde auch nicht die lange durchgängige Belastung ohne Ruhetag.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:27.05.2004 19:17


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Teilzeitkraft am Wochenende (Nordrhein-Westfalen) (Nordrhein-Westfalen) von Mehmet Ö. (09.05.2004)
 Re: Teilzeitkraft am Wochenende (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (27.05.2004)


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