![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub auch bei nebenberufl. Studium (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nein, denn es handelt sich hierbei nicht um eine Lehrveranstaltung im Sinne des § 9 AWbG. Die Voraussetzung für einen Bildungsurlaub ist, dass es sich um ein Seminar handelt, das offiziell als Bildungsurlaubsveranstaltung anerkannt ist und während Ihrer Arbeitszeit stattfindet. Zudem muss der Veranstalter ausschließlich Weiterbildungen anbieten; Fachhochschulen und Universitäten entsprechen nicht diesen Voraussetzungen, da ihr Zweck eben nicht ausschließlich der Weiterbildung dient. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|