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Betriebsrätliches (Nordrhein-Westfalen)

Darf ich als ordentliches Betriebsratsmietglied im Namen des BR eine E-Mail an die Mitarbeitenden versenden mit einem Link zu Bildungurlaub.de bzw. in welche rechtliche Position begebe ich mich/der BR dadurch?


Name:A.Raab
Datum:19.07.2004 23:01


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Betriebsrätliches (Nordrhein-Westfalen) von A.Raab (19.07.2004)
 Re: Betriebsrätliches (Nordrhein-Westfalen) von N.N. (08.09.2004)


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