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Re: Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Ich muss mich korrigieren. Das Gesetz sieht natürlich eine Zusammenfassung der Ansprüche von 2 Jahren vor. Zum Verfahren beschreibt Dr. Mittag in der Handreichung zum AWBG auch, wie dies nach einem Gerichtsurteil auch gegen den Willen des Arbeitgebers geht. Siehe auf dieser Website unter Infos.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:07.12.2004 16:43


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Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Elisabeth (09.11.2004)
 Re: Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (24.11.2004)
  Re: Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (07.12.2004)


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