![]() ![]() ![]() ![]() Re: Ablehnung Bildungsurlaub im Vorjahr genehmigt (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entscheidend für Ihren Antrag ist, ob die Veranstaltung, die Sie besuchen, von einer "staatlich anerkannten Einrichtung der Weiterbildung" durchgeführt wird und sie eine Bescheinigung erhalten, dass es sich um einen Bildungsurlaub handelt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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