Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW erlaubt Bildungsurlaub nur im an NRW angrenzenden Ausland - es kommen also nur Belgien, Luxemburg und Holland infrage. (Insofern bräuchte das Brüsseler Angebot, das Sie wahrnehmen wollen, nur noch eine Anerkennung als Bildungsurlaub.)
Ich habe vor einiger Zeit Sprachbildungsurlaubssanbieter abgefragt, ob sie nicht endlich einen Französisch-Bildungsurlaub im französischsprachigen Belgien anbieten wollen und habe außer bei der Volkshochschule, die ihre Landeszentrale auf das Problem aufmerksam machen wollte, keine Reaktion bekommen. Vielleicht fragen Sie auch noch mal wieder nach - steter Tropfen soll ja den Stein höhlen.
Freundliche Grüße
Herta Ritsche
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