Hallo zusammen, wer kann mir weiterhelfen?
Ich studiere berufsbegleitend BWL an der FH Mainz und möchte gerne Anfang nächsten Jahres für die Zeit, in der ich meine Diplomarbeit schreibe, 2 Wochen Bildungsurlaub bei meinem Arbeitgeber einreichen. Ist dies nach dem hessischen Bildungsgesetz möglich?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Patrick
Name:
Patrick
Datum:
25.09.2006 20:05
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Bild.-Url.f. Dipl-Arbeit berufsbegl. (Hessen)von Patrick