Hallo,
bin bei einer größeren Firma mit Hauptsitz in Neu-Isenburg (Hessen) tätig. Ich jedoch bin aus Bayern, arbeite dort in einer kleinen Niederlassung und lebe auch dort. Feiertage erhalten wir z. B. nach bayrischen "Recht" und nicht wie unsere Kollegen in Hessen. Habe ich in diesem Fall Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub? Über eine kurze Rückinfo würde ich mich freuen.
Grüsse
Miriamita
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