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Re: Bildungsurlaub beim staatlich geprüften Betrie

Es ist nicht möglich, für Prüfungen Bildungsurlaub zu nehmen.
Außerdem: Der Träger muss von der zuständigen Bezirksregierung anerkannt sein. Fachschulen, Hochschulen und Fachhochschulen sind aber keine Bildungsträger im Sinne des WbG
(Weiterbildungsgesetz). Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht daher nicht


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:28.08.2007 16:35


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Bildungsurlaub beim staatlich geprüften Betriebswi (Nordrhein-Westfalen) von Sandra (28.08.2007)
 Re: Bildungsurlaub beim staatlich geprüften Betrie von Bernhard Eul-Gombert (28.08.2007)


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