Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Übertragung Bildungsurlaub 2006 + 2007 auf 2008 (Niedersachsen)

Das Nein der Firma zum Bildungsurlaub - aus zwingenden Gründen
Die Freistellung zum beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die z.B. unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Zudem gilt generell wie auch beim Erholungsurlaub eine sechsmonatige Wartefrist nach der Neueinstellung.

Musste der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub aus zwingenden Gründen ablehnen, ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen.


Name:Egal
Datum:20.08.2008 19:46


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Übertragung Bildungsurlaub 2006 + 2007 auf 2008 (Niedersachsen) von Stefanie (05.03.2008)
 Re: Übertragung Bildungsurlaub 2006 + 2007 auf 2008 (Niedersachsen) von Egal (20.08.2008)
 Re: Übertragung Bildungsurlaub 2006 + 2007 auf 2008 (Niedersachsen) von Egal (20.08.2008)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog