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BU für Prüfung oder Praktikum

Ich mache zur Zeit meinen Techniker in Teilzeit(4 Jahre). Die Schulform erfüllt die Vorraussetzungen lt. §1 und §9 des AWBG.

Für welche Maßnahmen kann ich meinen Bildungsurlaub nutzen?
-normaler Unterricht?
-Klausuren?
-Prüfungen?

P.S.: Ich arbeite im Schichtdienst.


Name:Sebastian
Datum:19.12.2008 15:38


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BU für Prüfung oder Praktikum von Sebastian (19.12.2008)
 Re: BU für Prüfung oder Praktikum von Bernhard Eul-Gombert (19.12.2008)


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